Mehr Hilfe für demenziell Erkrankte

Veröffentlicht am 15.11.2015 in Lokalpolitik

 

3. Runder Tisch zur aktuellen Pflege

Erfah­rungen zu dem neuen Pflegestär­kungsgesetz wurden kürzlich beim Dritten Runden Tisch im AWO-Se­niorenheim Frontenhausen ausge­tauscht. Eingeladen hatten dazu Hartmut Manske für die SPD Fron­tenhausen und Dr. Bernd Vilsmeier für den SPD Kreisverband.

 

 

Kreisvorsitzender Dr. Bernd Vils­meier begrüßte dazu unter anderen auch MdL Johanna Werner-Mug­gendorfer, die Landesvorsitzende der SPD AG 60plus Jella Teuchner, die Einrichtungsleiterin des Senio­renheimes Vanessa Aulbach, den AWO-Bezirksvorsitzenden, Sieg­fried Depold sowie VdK-Vorsitzen­der Adi Irweg, die Senioren beauftragte des Marktes, Helga Mayer und ihre Stellvertreterin Anna Un­terholzer und Verantwortliche und Politiker aus verschiedenen Gre­mien der SPD.

Zur Verabschiedung des ersten Pflegestärkungsgesetzes durch den Deutschen Bundestag gab Hartmut Manske einleitend zu verstehen, dass die Pflege in Deutschland end­lich den Stellenwert bekommt, den sie verdient. Mit dem ersten Schritt der Pflegereform soll die Grundlage für eine passgenauere Versorgung geschaffen werden, die sich an den Bedürfnissen der Pflegebedürftigen richtet. Das Ziel sei, dass die Men­schen auch in einem schwierigen Lebensabschnitt ihre Würde behal­ten und die Pflegenden entlastet werden.

„Die Umsetzung des neuen Pfle­gebedürftigkeitsbegriffes läuft auf Hochtouren", erklärte Landtagsab­geordnete Johanna Werner Muggen­dorfer. Auf diese Weise werde die Pflegeversicherung eine vollkom­men neue Systematik erhalten. Die Leistungen werden fachlich neu ausgerichtet und gerechter zuge­ordnet. Dadurch wird sich insbe­sondere die Situation der Demenz erkrankten nochmals spürbar ver­bessern. Einrichtungsleiterin Vanessa Aulbach erklärte, nötig sei für die Pflege das neue Gesetz gewor­den, weil die steigende Lebenser­wartung und die sinkende Gebur­tenrate zu einer alternden Gesell­schaft und damit zu einem Anstieg der Pflegbedürftigen führen. Auf­grund nicht ausreichender Pflege­stufen sei bislang die Aufnahme im Pflegeheim nicht immer möglich ge­wesen, obwohl besonders die Zahl dementiell Erkrankter steigt. „In Zukunft werden körperliche, geisti­ge und psychische Einschränkun­gen gleichermaßen erfasst und in die Einstufung einbezogen.

Mit der Begutachtung wird der Grad der Selbstständigkeit in sechs verschiedenen Bereichen gemessen und - mit unterschiedlicher Ge­wichtung - zu einer Gesamt Bewertung zusammengeführt! ", erklärte Einrichtungsleiterin Vanessa Aul­bach. Sozialpädagogin Corinna Hartmann berichtete von Erfahrun­gen aus der Praxis. Die Bedürftig­keit der Bewohner eines Heimes än­dere sich oft, sei es, weil sich die Se­nioren nach einer Krankheit erho­len, sei es, weil sich ihr Zustand ver­schlechtert. Die Personalstärke da­ran anzupassen, sei schwierig.

Die Betreuung sei ein neuer Fach­bereich, der noch in den Kinder­schuhen stecke. Das Gesetz sei noch nicht eindeutig formuliert, außer­dem gäbe es keine Voraussetzungen um Betreuungskraft zu werden, be­merkte Pflegedienstleiterin Berta König. Es gibt keinen Schulab­schluss, der für den Pflegeberuf ge­fordert wird.

Geeignetes Pflegepersonal zu fin­den, sei äußerst schwierig. Eine Re­form des Personalschlüssels sei nicht vorgesehen. Im Maximum kommen 14,1 Personen auf eine Pflegekraft pro Dienst. Andere eu­ropäische Länder seien in diesem Bezug weit voraus und hätten den Pflegeschlüssel bereits angepasst. Für die vorgesehene generalisierte Pflegeausbildung werden die drei Pflegefachberufe: Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege, Gesundheits- und Kinderkrankenpflege zusammengeführt. VdK-Vorstand Adi Irlweg sieht den die Ursachen der fehlenden Fachkräfte in den Pflegeberufen bei den Betreibern, die nur ihre Gewinne im Blick haben. Der Staat müsse im Hinblick auf die richtige Verteilung von Geldern mehr darauf achten. Auf die zu erwartenden hohe Zahl von Demenzerkrankungen seien die Heime nicht vorbereitet.

Die Pflegeversicherung sei als dritte Säule des Sozialversicherungswesens eingeführt worden, gab Jella Teuchner zu bedenken.

Wer eine Versicherung abschließe, wisse, dass hier keine vollumfängli­chen Leistungen für alle Eventuali­täten des Lebens erbracht werden könnten. „Dafür ist der Staat nicht da!", betonte sie und der kommuna­le Haushalt gebe es nicht her, Pfle­geheime zu unterstützen. 2017 wer­de nachdem neuen Pflegestär­kungsgesetz jährlich fünf Milliar­den Euro zusätzlich zur Verfügung gestellt.

„Die Bürger wissen selbst am besten, wie sie vor Ort eine optimale Versorgung und Betreuung sicher­stellen können, äußerte 60plus Lan­desvorsitzende Jella Teuchner. Der Staat muss ihnen nicht jedes Detail vorschreiben. Ob es etwa im Fall ei­ner Urlaubsreise von Angehörigen besser ist, einen Pflegebedürftigen kurzzeitig die Versorgung in einem Heim zu ermöglichen, oder die Be­treuung durch einen Dritten zu Hause sicherzustellen, ist jeweils verschieden. Aus Sicht der Angehö­rigen ist wichtig, dass wir die rich­tigen Rahmenbedingungen schaf­fen, um Pflege, Familie und Beruf optimal in Einklang bringen zu können."

Die Arbeiterwohlfahrt sehe das Pflegestärkungsgesetz I und II mit positiven Erwartungen, aber auch massiv die Schattenseiten, merkte AWO-Bezirksvorsitzender Siegfried Depold an. Es sei ganz eindeutig, dass besonders die stationären Ein­richtungen Einschränkungen durch das Pflegestärkungsgesetz haben. Vor allem die Absenkung des Leis­tungssatzes für niedrigere Pflege­stufen sei inakzeptabel und werde schwerwiegende negative Folgen haben. Deshalb müsse die Einfluss­nahme von der Basis in höhere Ebe­nen weitergeführt werden.

 

 

 

 

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