„Senioren haben ein Recht auf Mitsprache in den Parlamenten“

Veröffentlicht am 04.06.2020 in Presse

Mit dieser Forderung ging der der Vorsitzende der SPD Senioren von Niederbayern Hartmut Manske auf die erste Lesung zum Seniorenmitwirkungsgesetz im bayerischen Landtag in der vergangenen Woche ein. Bei einer Einwohnerzahl von 13 Mill. in Bayern, mit einem Anteil von 3,5 Mill. Senioren ist dieses Gesetz eine richtige Voraussetzung, die Rechte der Senioren zu stärken.

Eine Generation die beim Aufbau Deutschlands nach dem zweiten Weltkrieg die Grundlage zum heutigen Wohlstand geschaffen hat, sollte nicht als Bittsteller für ihre Forderungen behandelt werden. So mit brauchen wir im Freistaat endlich für eine starke, selbstständige und politisch aktive ältere Generation ein Gesetz, mit dem sichergestellt ist, dass die Stimme der Seniorinnen und Senioren auf allen politischen Ebenen besser Gehör findet. Ein Gesetz für engagierte Senioren, die für ihre eigenen Belange eintreten wollen und ihre Ideen für ihr Leben selbst einbringen möchten. Unsere derzeitige besondere Lage macht deutlich, wie relevant das Gesetz gerade auch heute ist. Die aktuellen Folgen und Maßnahmen der Corona-Pandemie zeigen, dass dieses Mitwirkungsrecht dringend notwendig wäre. Entscheidungen über die Köpfe der Betroffenen hinweg zu fällen, ist nicht der richtige Weg. Viele fühlen sich nicht mehr als Subjekt, sondern wie ein Objekt behandelt. Seniorinnen und Senioren wünschen sich, dass ihre Belange mehr Beachtung finden. Jedoch fehlt es immer noch viel zu oft an der nötigen Struktur, Unterstützung und Anleitung, gerade auch im politischen Bereich. Zwar hat die Staatsregierung bekannt gegeben, dass mittlerweile in allen bayerischen Kommunen eine Art Seniorenvertretung vorhanden sei, so Hartmut Manske. Wenn man genauer hinschaut, so stellt man fest, dass in vielen Kommunen die Umsetzung der Seniorenvertretungen nicht stattfindet, oder zumindest nicht so, wie das von Senioren erwartet wird. Von den 2.056 Gemeinden, Märkten und Städten in Bayern haben nur 346 einen Seniorenbeirat. Von diesen 346 sind nur 147 wirklich demokratisch gewählt worden. Hieraus ergibt sich, dass der Großteil der Gemeinden keinen Seniorenbeirat hat, sondern nur einen bestellten Seniorenbeauftragten. Auch diese Seniorenbeauftragten gibt es nicht in allen Gemeinden. Dabei haben unsere Senioren auch unabhängig von der heutzutage im Zusammenhang mit dem Coronavirus schwierigen Lage viel zu sagen, zum Beispiel im Bereich der Gesundheitsversorgung oder im Bereich alternativer Wohnformen für Senioren, zu seniorengerechten Mobilitätskonzepten oder auch zur gesellschaftlichen Teilhabe. Das Alter nicht immer gleich senil bedeutet, wissen wir alle. Dahinter steckt viel mehr, in vielen Fällen ein geballtes gesellschaftliches Potenzial an Fachwissen, Bildung, Lebenserfahrung sowie die Bereitschaft, all dies auch einzubringen. Ohne eine politische Handhabung geht unserer Gesellschaft aber all dieses Wissen und diese Kompetenz verloren. Deshalb brauchen wir ein Gesetz, mit dem sichergestellt ist, dass die Stimme der Senioren auf allen politischen Ebenen besser Gehör findet. Bei diesem Seniorenmitwirkungsgesetz geht es darum, auf Landesebene ein bestmögliches Sprachrohr zu installieren. Der Vorschlag der SPD Bayern in diesem Gesetzentwurf einen Seniorenrat aus 14 dezentral gewählten bayerischen Seniorinnen und Senioren zu schaffen, aus jedem Regierungsbezirk zwei, wäre eine gute Lösung. So können die kommunal tätigen Senioren ihre Belange direkt auf der obersten politischen Ebene zusammentragen, diskutieren und einbringen. Die seniorenpolitischen Verbände und Vereine erhalten ein Anhörungsrecht. Für eine direkte Brücke zum Bayerischen Landtag oder in die Staatsregierung haben wir weiterhin einen unabhängigen Seniorenbeauftragten verankert. So können die Themen der älteren Generation auf kommunaler und auf Landesebene gleichermaßen eingebracht werden, so Hartmut Manske Vorsitzender der SPD Niederbayern in seiner Feststellung zu diesem Gesetz.


Hartmut Manske
 

 

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